Elektroschrott
Elektro- und Elektronikaltgeräte sind grundsätzlich getrennt von anderen Abfällen zu sammeln. Die Entsorgung erfolgt immer kostenfrei.
Noch funktionstüchtige Elektro- oder Elektronikgeräte können z. B. an gemeinnützige Organisationen oder über Kleinanzeigenportale abgegeben werden (siehe auch: Gute Sachen weitergeben). Sie sind kein Abfall!
Bitte beachten Sie, dass es grundsätzlich verboten ist, Altgeräte an nicht autorisierte Schrottsammler oder -plätze abzugeben. Damit soll eine kontrollierte und umweltgerechte Verwertung sichergestellt werden.
Nachfolgend finden Sie Adressen, bei denen Sie Elektrogeräte abgeben oder bei denen Sie die Abholung Ihrer Elektrogroßgeräte anmelden können.
Vor der Abgabe bitte:
Sie selbst sind dafür verantwortlich, vor der Entsorgung Ihre persönlichen Daten zu löschen. Tipps dazu gibt es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Elektroschrott-Anmeldung für Großgeräte
Anmeldung für Elektrogroßgeräte
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
- Onlineanmeldung
- Telefon: 0800 / 1 74 74 74
- Per Abfall-App Kreis Viersen oder MüllALARM App
Rücknahmepflicht des Handels
mit einer Verkaufsfläche ab 400 m² (beim Internethandel zählen die Lager- und Versandflächen)
- Kostenlose Rücknahmepflicht des Altgerätes beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts (1-zu-1-Rücknahme) durch Rücknahme im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe des Verkaufsortes oder durch Abholung.
- Der Händler/Vertreiber muss bei Vertragsabschluss aktiv nachfragen, ob eine Abholung des Altgeräts gewünscht ist.
- Kostenlose Rücknahme von bis zu 3 Altgeräten einer Geräteart, auch ohne den Kauf eines neuen Geräts im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe sofern alle Abmessungen der Geräte (Länge, Breite, Höhe) kleiner 25 cm sind.
- Der Internethandel hat für Kleingeräte, wie oben beschrieben, geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung bereitzustellen.
Rücknahmestellen des Kreises Viersen
Wenn mehr als haushaltsübliche Mengen angeliefert werden sollen, muss der Termin zuvor mit der Sammelstelle abgestimmt werden.
Sammelgruppe | Beschreibung | Anzahl |
---|---|---|
Gruppe 1 | Wärmeüberträger (z. B. Kühlschränke, Gefriertruhen, Klimageräte, Wärmepumpen) | 5 Stück |
Gruppe 2a | Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von | 10 Stück |
Gruppe 2b | Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von | 10 Stück |
Gruppe 3 | Lampen: Leuchtmittel zur Erzeugung von Licht, z. B. Leuchtstoff-, Energiespar-, Gasentladungs- und LED-Lampen (aber keine Glühbirnen) | 30 Stück |
Gruppe 4a | Großgeräte: Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen | 5 Stück |
Gruppe 4b | Großgeräte: Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen | 5 Stück |
Gruppe 4c | Nachtspeicherheizgeräte (Gilt nur für den Wertstoffhof Viersen! Anlieferbedingungen siehe Benutzerordnung) | 5 Stück |
Gruppe 5a | Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik | 20 Stück |
Gruppe 5b | Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, die nicht entnehmbare Batterien/Akkus enthalten | 20 Stück |
Gruppe 6 | Photovoltaikmodule | 5 Stück |
Bei Elektrogeräten, die sich nicht den oben genannten Gruppen zuordnen lassen, gilt:
- Geräte mit mindestens einer der äußeren Abmessungen größer als 50 cm: Zuordnung zur Gruppe 4a oder 4b
- Geräte mit allen äußeren Abmessungen kleiner oder gleich 50 cm: Zuordnung zur Gruppe 5a oder 5b
Bitte beachten Sie, dass nicht an jeder Sammelstelle alle Arten von Elektrogeräten abgegeben werden können. Was jeweils angenommen wird, ist in der folgenden Übersicht dargestellt.
Für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Viersen.
Rücknahmestellen der Städte und Gemeinden
Abgabe nur für Anwohnerinnen und Anwohner der jeweiligen Stadt oder Gemeinde!
Abgabe von Kleingeräten, Großgeräten, Kühlgeräten:
Wertstoffhof Fa. Lankes Entsorgung GmbH & Co. KG
Stiegstraße 72, Brüggen