Gewerbeabfallverordnung
Bereits seit 1. Januar 2019 gilt die novellierte Gewerbeabfallverordnung in vollem Umfang. Die Abfallberatung bietet Ihnen kostenfreie Hilfe bei allen Fragen zu den Inhalten und der Umsetzung an.
Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV):
- Informationen zu Vorgaben für gewerbliche Siedlungsabfälle
- Informationen zu Vorgaben für Bau- und Abbruchabfälle
Im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung bestehen für Sie umfangreiche Dokumentationspflichten. Das LANUV stellt zur Erfüllung der Dokumentationspflichten Vorlagen im Excel-Format zur Verfügung, die Sie auch über die oben angegebenen Links abrufen können.
Einen Leitfaden für den Kreis Viersen finden Sie zudem im Downloadbereich unter Gewerbe.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie die Abfallberatung jederzeit – bei Bedarf auch anonym – kontaktieren.