Abfallgebühren in Niederkrüchten
Der Kreis Viersen hat zum 01.01.2025 die Aufgaben der Abfallentsorgung von der Gemeinde Niederkrüchten übernommen. Sie bekommen Ihren Abfallgebührenbescheid daher ab dem Jahr 2025 nicht mehr von Ihrer Gemeinde, sondern vom Abfallbetrieb des Kreises Viersen zugestellt.
Aufgrund der Aufgabenübernahme wird der Gebührenbescheid für das Jahr 2025 voraussichtlich erst im April 2025 verschickt. Es werden zudem nur zwei Fälligkeitstermine für die Gebührenzahlung festgesetzt.
Die Abfallgebühren sollen wie bisher mittels eines SEPA-Lastschriftmandats abgebucht werden. Da die Übernahme des bisherigen SEPA-Lastschriftmandats von der Gemeinde datenschutzrechtlich nicht zulässig ist, muss das Mandat neu erteilt werden. Hinweise dazu finden Sie hier.
Zum 01.01.2025 treten außerdem Änderungen bei der Berechnung der Abfallgebühren in Kraft.
Übersicht über die Abfallgebühren
Bisher war die Abfallgebühr davon abhängig, wie viele Personen an eine Mülltonne angeschlossen sind. Es wurde pro Person eine festgelegte pauschale Abfallgebühr fällig. Hierdurch hat zum Beispiel eine 240-Liter-Restmülltonne für einen Vier-Personen-Haushalt weniger gekostet als für einen Sechs-Personen-Haushalt, obwohl beide Haushalte die gleiche Abfallmenge entsorgen konnten.
Zukünftig ist die Gebühr nur abhängig von der Größe der genutzten Mülltonne.
Wie groß die Restmülltonne mindestens sein muss, hängt davon ab, wie viele Personen an eine Mülltonne angeschlossen sind. Pro Person werden 15 Liter Restmüll pro Woche als Mindestmenge berechnet. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag den Abfuhrrhythmus oder die Tonnengröße zu reduzieren.
Anzahl Personen pro Haushalt | Standard-Restmülltonne(n) | Reduzierungsmöglichkeit |
---|---|---|
1 Person | 60 Liter | 60 Liter mit 4-wöchentlicher Abfuhr |
2 Personen | 60 Liter | keine |
3 Personen | 120 Liter | 80 Liter |
4 Personen | 120 Liter | keine |
5 Personen | 240 Liter | 120 Liter |
6 Personen | 240 Liter | keine |
7 Personen | 240 Liter | keine |
8 Personen | 240 Liter | keine |
9 Personen | 240 Liter plus 80 Liter | 240 Liter |
Restabfallgebühren
In der Gebühr für eine Restmülltonne ist jeweils eine Biotonne und eine Altpapiertonne enthalten.
Der Abfuhrrhythmus für Restabfall ist in der Regel 2-wöchentlich. Der Abfuhrrhythmus für die Biotonne ist 2-wöchentlich. Der Abfuhrrhythmus für die Papiertonne ist in der Regel 4-wöchentlich.
Restabfall-Behältergröße und Abfuhrrhythmus | Behältergebühr |
---|---|
60 Liter, Leerung 4-wöchentlich | 102,74 € pro Jahr |
60 Liter, Leerung 2-wöchentlich | 155,74 € pro Jahr |
80 Liter, Leerung 2-wöchentlich | 192,80 € pro Jahr |
120 Liter, Leerung 2-wöchentlich | 266,92 € pro Jahr |
240 Liter, Leerung 2-wöchentlich | 489,29 € pro Jahr |
1.100 Liter, Leerung 2-wöchentlich | 2.082,97 € pro Jahr |
1.100 Liter, Leerung wöchentlich | 3.652,08 € pro Jahr |
Gelbe Tonne
Die Gelbe Tonne ist grundsätzlich kostenfrei.
Die Verantwortung für die Gelbe Tonne liegt bei den Dualen Systemen. Diese haben die Firma EGN mit der Entsorgung beauftragt. Weitere Infos und Kontakt hier.
Gebühren für Zusatzgefäße und Zusatzleistungen
Zusätzliche Leistungen werden gesondert abgerechnet.
Zusatzleistung | Gebühr |
---|---|
Restabfallsack für Übermengen | 4,00 € pro Stück |
Zusätzliche Biotonne 120 Liter 2-wöchentlich | 46,26 € pro Jahr |
Zusätzliche Biotonne 240 Liter 2-wöchentlich | 92,51 € pro Jahr |
Zusätzliche Papiertonne 240 Liter 4-wöchentlich | 8,86 € pro Jahr |
Zusätzliche Papiertonne 1.100 Liter 4-wöchentlich | 40,59 € pro Jahr |
Abfuhrrhythmus Papiertonne 1.100 Liter 2-wöchentlich (statt 4-wöchentlich) | 209,04 € pro Jahr |
Zusätzliche Papiertonne 1.100 Liter 2-wöchentlich | 248,99 € pro Jahr |
Änderung Anzahl oder Größe der Abfalltonnen (Ausnahme Neuanmeldung) | 20,00 € pro Behälter |
Neuanmeldung Abfalltonnen (erstmalige Aufstellung einer Abfallfraktion) | kostenfrei |
Änderung Abfuhrrhythmus | 10,00 € pro Behälterart |
Genehmigter Antrag auf Eigenkompostierung | 25,00 € Verwaltungsgebühr |
Abschlag für Eigenkompostierung | -24,00 € pro Jahr |
Antrag auf Eigenkompostierung
Um sich von der Benutzungspflicht einer Biotonne befreien zu lassen, können Sie hier einen Antrag auf Eigenkompostierung stellen. Für die Bearbeitung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben (siehe oben).