Abfallgebühren in Tönisvorst

Der Kreis Viersen hat zum 01.01.2025 die Aufgaben der Abfallentsorgung von der Stadt Tönisvorst übernommen. Sie bekommen Ihren Abfallgebührenbescheid daher ab dem Jahr 2025 nicht mehr von Ihrer Stadt, sondern vom Abfallbetrieb des Kreises Viersen zugestellt.

Aufgrund der Aufgabenübernahme wird der Gebührenbescheid für das Jahr 2025 voraussichtlich erst im April 2025 verschickt. Es werden zudem nur zwei Fälligkeitstermine für die Gebührenzahlung festgesetzt.

Die Abfallgebühren sollen wie bisher mittels eines SEPA-Lastschriftmandats abgebucht werden. Da die Übernahme des bisherigen SEPA-Lastschriftmandats von der Stadt datenschutzrechtlich nicht zulässig ist, muss das Mandat neu erteilt werden. Hinweise dazu finden Sie hier.

Zum 01.01.2025 treten außerdem Änderungen bei der Berechnung der Abfallgebühren in Kraft.

Übersicht über die Abfallgebühren

Bisher setzte sich die Abfallgebühr aus drei Bausteinen zusammen:

  1. der Größe der Mülltonne (Grundgebühr)
  2. der Anzahl der durchgeführten Entleerungen sowie
  3. dem gemessenen tatsächlich entsorgten Müllvolumen.

Zukünftig wird die Abfallgebühr wie folgt berechnet:

  • Es fällt immer eine Behältergebühr für die graue Restmülltonne an. Diese ist abhängig von der Größe der Restabfalltonne. Eine Anzahl an Mindestentleerungen pro Jahr ist darin bereits enthalten. Ebenfalls enthalten in der Grundgebühr ist die Benutzung einer Biotonne sowie einer Papiertonne. Diese können Sie so oft zur Leerung bereitstellen, wie Sie möchten.
  • Es fällt optional eine Entleerungsgebühr an, wenn Sie die Restabfalltonne häufiger zur Leerung bereitstellen, als mit den Mindestentleerungen abgedeckt ist. Sie zahlen dann einen Betrag pro zusätzlicher Entleerung.
  • Wie viel Abfall in der Tonne war, die zur Leerung bereitgestellt wurde, ist zukünftig nicht mehr wichtig. Die tatsächliche Menge wird nicht mehr in die Gebühr einberechnet.

Wie groß die Restmülltonne mindestens sein muss, hängt davon ab, wie viele Personen an eine Mülltonne angeschlossen sind. Pro Person werden 15 Liter Restmüll pro Woche als Mindestmenge berechnet.

Für 1- bis 4-Personen-Haushalte ist mindestens eine 120-Liter-Restmülltonne vorgesehen. Für 5- bis 8-Personen-Haushalte ist mindestens eine 240-Liter-Restmülltonne vorgesehen.

Für Ein-Personen Haushalte besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag die Anzahl der Mindestentleerungen bei der 120 Liter-Tonne auf 6 Entleerungen pro Jahr zu reduzieren.  

Restabfallgebühren - Behältergebühren pro Jahr

In der Gebühr für eine Restmülltonne ist die angegebene Anzahl an Mindestentleerungen bei einem 2-wöchentlichen Abfuhrrhythmus enthalten. Zudem ist in der Gebühr jeweils eine Biotonne und eine Papiertonne enthalten. Der Abfuhrrhythmus für die Biotonne ist 2-wöchentlich. Der Abfuhrrhythmus für die Papiertonne ist 4-wöchentlich. Für die Biotonne und die Papiertonne fallen auch bei häufigerer Leerung keine zusätzlichen Gebühren an.

Restabfall-Behältergröße und enthaltene Mindestentleerungen pro Jahr

Behältergebühr (Grundgebühr)

120 Liter, 6 Mindestentleerungen (nur auf Antrag für 1-Personen-Haushalte)

92,96 € pro Jahr

120 Liter, 12 Mindestentleerungen

147,17 € pro Jahr

240 Liter, 12 Mindestentleerungen

210,78 € pro Jahr

770 Liter, 12 Mindestentleerungen

491,71 € pro Jahr

1.100 Liter, 12 Mindestentleerungen

666,63 € pro Jahr

Restabfallgebühren - Gebühren für Zusatzleerungen

Wenn Sie mehr als die bereits in der Behältergebühr enthaltene Anzahl an Mindestentleerungen pro Jahr für Restabfall benötigen, zahlen Sie eine zusätzliche Gebühr pro Entleerung.

Restabfall-Behältergröße

Gebühr für Zusatzleerung (Leistungsgebühr)

120 Liter

9,04 € pro Leerung

240 Liter

18,07 € pro Leerung

770 Liter

57,98 € pro Leerung

1.100 Liter

82,82 € pro Leerung

Gelbe Tonne

Die Gelbe Tonne ist grundsätzlich kostenfrei.

Die Verantwortung für die Gelbe Tonne liegt bei den Dualen Systemen. Diese haben die Firma EGN mit der Entsorgung beauftragt. Weitere Infos und Kontakt hier.

Gebühren für Zusatzgefäße

Wenn Sie Restabfallsäcke oder zusätzliche Bio- oder Papierabfallbehälter benötigen, fallen zusätzliche Gebühren an.

Zusatzleistung

Gebühr

Restabfallsack für Übermengen

4,50 € pro Stück

Zusätzliche Biotonne 120 Liter 2-wöchentlich

65,91 € pro Jahr

Zusätzliche Biotonne 240 Liter 2-wöchentlich

131,82 € pro Jahr

Zusätzliche Papiertonne 120 Liter 4-wöchentlich

4,18 € pro Jahr

Zusätzliche Papiertonne 240 Liter 4-wöchentlich

8,37 € pro Jahr

Zusätzliche Papiertonne 1.100 Liter 4-wöchentlich

38,35 € pro Jahr

Gebühren für Zusatzleistungen

Wenn Ihre Tonne wöchentlich geleert wird oder Sie zum Beispiel den Vollservice in Anspruch nehmen, fallen zusätzliche Gebühren an.

Zusatzleistung

Gebühr

Wöchentliche Leerung Restabfall 240 Liter (inklusive weiterer 26 Mindestentleerungen)

224,81 € pro Jahr

Wöchentliche Leerung Restabfall 770 Liter (inklusive weiterer 26 Mindestentleerungen)

603,31 € pro Jahr

Wöchentliche Leerung Restabfall 1.100 Liter (inklusive weiterer 26 Mindestentleerungen)

955,35 € pro Jahr

Vollservice Restabfall 770 Liter/ 1.100 Liter wöchentlich

173,26 € pro Jahr

Vollservice Restabfall 770 Liter/ 1.100 Liter 2-wöchentlich

86,63 € pro Jahr

Vollservice Restabfall/Papiertonne 1.100 Liter 4-wöchentlich

43,26 € pro Jahr

Änderung Anzahl oder Größe der Abfalltonnen (Ausnahme Neuanmeldung)

20,00 € pro Behälter

Neuanmeldung Abfalltonnen (erstmalige Aufstellung einer Abfallfraktion)

kostenfrei

Änderung Abfuhrrhythmus

10,00 € pro Behälterart

Genehmigter Antrag auf Eigenkompostierung

25,00 € Verwaltungsgebühr

Abschlag für Eigenkompostierung

-24,00 € pro Jahr

Antrag auf Eigenkompostierung

Um sich von der Benutzungspflicht einer Biotonne befreien zu lassen, können Sie hier einen Antrag auf Eigenkompostierung stellen. Für die Bearbeitung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben (siehe oben).