Altkleider
Wenn Alttextilien sauber erfasst werden, können sie einer Wiederverwendung oder Verwertung zugeführt werden. Bei unsachgemäßer Entsorgung anderer Abfälle über die Altkleidercontainer wird dieses Ziel verfehlt. Dies wirkt sich langfristig nicht nur auf höhere Abfallgebühren aus, sondern vermindert auch den ökologischen Nutzen der Getrenntsammlung.
Standorte für Altkleidercontainer in Ihrer Kommune finden Sie im Abfallnavi unter Entsorgungs- und Ausgabestellen oder in der App unter Standorte.
Gut erhalte Kleidung, Schuhe und/oder Wäsche und Bettwaren können Sie auch direkt weitergeben. Informationen finden Sie unter Abfallvermeidung > Gute Sachen weitergeben.
Neben der kommunalen Sammlung sind gemeinnützige Altkleidersammlungen möglich. Die dort abgegebenen Altkleider werden in der Regel an Bedürftige verteilt oder an Händler verkauft, um damit die caritativen Aktionen zu finanzieren.
Auch gewerbliche Altkleidersammlungen sind legitim, sofern der Sammler die Sammlung beim Kreis angezeigt hat. Bei illegal aufgestellten Containern fehlt meist die Angabe eines erreichbaren Ansprechpartners. Für Alttextilien, die in illegal aufgestellten Containern entsorgt werden, kann kein geordneter Verwertungsweg garantiert werden.
Sollten Ihnen solche Container im Kreisgebiet auffallen, melden Sie dies bitte bei der Abfallberatung!
Das darf rein:
Bekleidung wie z. B. Jeans, Strickjacken, T- und Sweat-Shirts, Pullover, Mäntel, Jacken, Anoraks, Röcke, Kleider, Stoffhosen, Unterwäsche, Socken, Schals, Mützen, Handschuhe, Handtücher, Gardinen, Tisch- und Bettwäsche, Wolldecken, Schuhe, Stiefel, Sandalen, Hüte, Handtaschen, Gürtel, Federbetten, Plüschtiere
Das darf nicht rein:
- Kleiderbügel, mit Polyester gefüllte Kissen und Decken, Liegestuhlauflagen, (Gewebe-)Planen, Textiltapeten, Schlittschuhe und Rollerblades, Gummistiefel, Schneidereiabfälle, Putzlumpen und Regenschirme (Restmüll)
- Teppiche, Matratzen, Koffer und Körbe (Sperrmüll)
- Beheizbare oder leuchtende Kleidung und Schuhe (Elektroschrott)