Mehrweg-Lösungen

Verschiedene Mehrwegdosen und Informationsbroschüre zu Mehrweglösungen in der Gastronomie

Mehrweg anbieten

Wenn Sie als Betrieb Mehrweg anbieten möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie unter die Mehrwegangebotspflicht fallen, gibt es gewisse Vorgaben, zum Beispiel, dass Sie ab einer bestimmten Betriebsgröße Mehrweggeschirr zum Ausleihen anbieten müssen. Aber auch, wenn Sie freiwillig Mehrweg anbieten möchten, haben Sie verschiedene Optionen. Gern können Sie sich auch kostenfrei beraten lassen (siehe Mehrweg-Beratung).

Befüllung kundeneneigener Behältnisse

  • Die Kundinnen und Kunden bringen ihre eigenen Gefäße mit.
  • Diese werden im Gastronomiebetrieb unter Beachtung der Hygienevorschriften befüllt.
  • Die Kundinnen und Kunden sind für die Reinigung der Gefäße zuständig.
  • Der Betrieb kann die Befüllung eines augenscheinlich nicht hygienisch einwandfreien Gefäßes jederzeit ablehnen.
  • Für den Betrieb entstehen keine direkten Kosten.

Hinweise zur Mehrwegangebotspflicht: Diese Lösung ist im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht nur für kleine Betriebe gemäß § 34 VerpackG zugelassen. Sie kann freiwillig zusätzlich durch von der Mehrwegangebotspflicht betroffene Betriebe umgesetzt werden.

Verbund-Mehrwegsystem

  • Mehrere Betriebe betreiben ein gemeinsames lokales pfandbasiertes Mehrwegsystem.
  • Jeder teilnehmende Betrieb nimmt Gefäße zurück und reinigt sie unter Beachtung der Hygienevorschriften oder es gibt eine zentrale Rückgabe-und Reinigungsstelle.
  • Für den einzelnen Betrieb fallen ggf. die Anschaffungskosten für die Behältnisse oder eine Teilnahmegebühr sowie zusätzlicher Spülaufwand an.

Hinweise zur Mehrwegangebotspflicht: Diese Lösung ist im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht zugelassen.

Insel-Mehrwegsystem

  • Der Betrieb gibt eigene individuelle Mehrweggefäße (gegen Pfand) aus und nimmt sie zurück.
  • Der Betrieb reinigt die Gefäße unter Beachtung der Hygienevorschriften.
  • Für den Betrieb fallen die Anschaffungskosten für die Behältnisse sowie zusätzlicher Reinigungsaufwand an.

Hinweise zur Mehrwegangebotspflicht: Diese Lösung ist im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht zugelassen.

Mehrweg-Poolsystem

  • Das Mehrweggeschirr wird dem Betrieb von einem externen Dritten (Poolsystembetreiber) zur Verfügung gestellt.
  • Es wird über ein Pfandsystem oder App-basiert ausgegeben.
  • Jeder am Poolsystem teilnehmende Betrieb nimmt Gefäße zurück und reinigt sie unter Beachtung der Hygienevorschriften. Viele Anbieter sind bereits deutschlandweit aktiv.
  • Zentrale Rücknahmesysteme über Automaten sind in der Entwicklungsphase.
  • Für den einzelnen Betrieb fallen i.d.R. eine monatliche Teilnahmegebühr oder eine nutzungsbezogene Gebühr pro ausgegebenem Gefäß sowie zusätzlicher Spülaufwand an.

Hinweise zur Mehrwegangebotspflicht: Diese Lösung ist im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht zugelassen.

Logo der Initiative Einmal ohne, bitte mit einer Sprechblase mit dem Slogan

Einmal ohne, bitte

Mit dem bundesweiten Label für verpackungsfreies Einkaufen zeigen Sie Ihren Kundinnen und Kunden, dass eigene Behältnisse bei Ihnen willkommen sind! Neben einem Türsticker werden Sie auf der bundesweiten Einmal ohne, bitte Karte verlinkt und erscheinen außerdem auf der Abfallvermeidungskarte des Kreises Viersen. Eine Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Mehr Infos unter www.einmalohnebitte.de, per Mail oder telefonisch bei der Abfallberatung.

Mehrweg sichtbar machen

Wenn Sie Mehrweg zum Ausleihen anbieten oder mitgebrachte Behältnisse befüllen, sollten Sie das auch sichtbar machen. Dafür eignen sich zum Beispiel

  • Aufsteller / Kundenstopper
  • Aufkleber an Türen
  • Mehrweggefäße sichtbar im Verkaufsraum platzieren

Es gibt verschiedenes Material, welches Sie kostenfrei dafür nutzen können. Fragen Sie zum Beispiel bei Ihrem Gastronomieverband an, ob Material zur Verfügung gestellt wird. Ansonsten finden Sie hier weitere kostenfreie Möglichkeiten und Material, Mehrweglösungen sichtbar zu machen:

Mehrweg im Lebensmitteleinzelhandel

Mehrweg kann nicht nur in der Gastronomie eingesetzt werden. Auch im Lebensmitteleinzelhandel gibt es viele Möglichkeiten, Einwegverpackungen durch Mehrweglösungen zu ersetzen. Hinweise dazu finden Sie in einem aktuellen Leitfaden des Handelsverband Deutschland: